Mit der Auflage der Gemeinde, den Zaun auf der Aussenseite begrünen zu lassen, vermag sich dieser gut in die bestehende Umgebung zu integrieren und so auch den gewünschten Anschluss an die vorhandene Buchenhecke zu schaffen. Insgesamt handelt es sich bei der umstrittenen Absturzsicherung um ein relativ geringfügiges und unauffälliges Bauvorhaben. Hinzu kommt, dass bei einer Absturzsicherung nur geringe Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Die Gemeinde, der bei der Auslegung der Ästhetikvorschriften ihres Baureglements eine gewisse Autonomie zukommt, hat denn auch keine Vorbehalte gegen dieses Vorhaben geäussert. Auch diese Rüge erweist sich daher als unbegründet.