Der als Absturzsicherung dienende Holzzaun liegt über der Einfahrt zur unterirdischen Einstellhalle der Überbauung «L.________». Die Siedlung liegt in der Wohnzone W2 und befindet sich nicht in einem Ortsbildschutzgebiet. Zwar mag der Holzzaun zu Beginn einen Kontrast zur anschliessenden Buchenhecke abgeben. Die allmähliche Verwitterung des Holzes kann aber zu einer besseren Integration der Absturzsicherung in das Siedlungsbild beitragen. Mit der Auflage der Gemeinde, den Zaun auf der Aussenseite begrünen zu lassen, vermag sich dieser gut in die bestehende Umgebung zu integrieren und so auch den gewünschten Anschluss an die vorhandene Buchenhecke zu schaffen.