b) Nach Auffassung der Beschwerdegegnerschaft kommt es bei der Beurteilung, ob sich eine Baute oder Anlage gut in das Orts- und Landschaftsbild einordne, nicht auf das Empfinden einzelner Personen an. Zudem sei der Zaun unmittelbar an die von Beton umgebene Einfahrt in die Einstellhalle aufgestellt worden. Der Holzzaun könne vor diesem Hintergrund gar als "ästhetische Aufwertung" betrachtet werden, da die Erscheinung der Betonwand abgemildert werde, zumal das Holz des Zaunes im Laufe der Zeit auf Grund von Witterungseinflüssen laufend "grauer" bzw. unauffälliger werde.41