j) Gemäss SIA Norm 358 und Fachbroschüre bfu müssen die Schutzelemente zudem vor dem Hindurchfallen schützen. Bis auf eine Höhe von 0,75 m darf ein Geländer keine Öffnungen aufweisen, deren Durchmesser grösser als 12 cm ist. Ein Beklettern der Schutzelemente ist durch geeignete Massnahmen zu verhindern bzw. zu erschweren. Geländer sollen Kindern eine freie Sicht ermöglichen, um weniger zum Beklettern zu verleiten.32 Bei horizontalen Verkleidungen sollen gemäss Fachbroschüre bfu maximal Spalten von 2 cm eingeplant werden, damit das Schutzelement schwer beklettert werden kann.