i) Wie ausgeführt, weist die Stützmauer entlang der Einstellhallenzufahrt eine Höhe zwischen 0,99 m und 1,97 m auf. Der vor dem Wohnhaus liegende Garten der Parzelle Nr. F.________ befindet sich über der Stützmauer und stellt eine begehbare, d.h. für Personen zugängliche Fläche im Sinne der SIA Norm 358 dar. Aufgrund der Höhe der Mauer zur Einstellhalle ist gemäss SIA Norm 358 und Fachbroschüre bfu eine Absturzsicherung von 1,0 m unabdingbar. Mit der Projektänderung weist der als Absturzsicherung dienende Holzzaun eine Höhe von 1,0 m auf. Diese Absturzsicherung ist wegen der Begehbarkeit des Gartens und dessen Lage über der Einstellhallenzufahrt aus Sicherheitsgründen erforderlich.