c) Die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde darauf hingewiesen, dass das gewachsene Terrain dem Verlauf der H.________wegstrasse entspreche. Die Messweise richte sich nach Art. 1 BMBV. Die Gesamthöhe des vor der Projektänderung zu beurteilenden Holzzauns betrage 120 cm. Er stehe auf dem aufgeschütteten Terrain der Baugesuchsteller. Das aufgeschüttete Terrain liege 75 cm über dem gewachsenen Terrain, so dass die Gesamthöhe über dem gewachsenen Terrain 195 cm betrage.14