11 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 12 Vgl. BVR 2012 S. 463 E. 2.2 mit weiteren Hinweisen RA Nr. 110/2018/158 7 werden. Die Projektänderung berührt keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen zusätzlich und die Verfahrensbeteiligten wurden angehört. Auf eine Publikation oder eine Anhörung Dritter konnte daher verzichtet werden. Gegenstand des Verfahrens ist somit nur noch das Projekt gemäss den mit Projektänderung vom 7. März 2019 eingereichten beiden Plänen (gestempelt von der BVE am 8. März 2019).