Schliesslicht reicht er Vorschläge zu einer Ausgestaltung der Absturzsicherung als Buchenhecke bzw. als vertikales Staketengeländer ein. Die Beschwerdegegnerschaft und die Gemeinde liessen sich dazu nicht vernehmen. 5. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen