werde. Der Beschwerdeführer legt in seiner Stellungnahme vom 4. April 2019 dar, dass sich durch die Projektänderung seine Situation massiv verschlechtere, da die Auflage betreffend Begrünung wegfalle. Im Übrigen werde die relevante Höhe des Zaunes/Absturzsicherung gemäss seinen Berechnungen immer noch überschritten. Zudem entspreche die Verkleidung aus "Plastikplatten" nicht den Intentionen der damaligen Planungskommission "bei der Beschreibung der Abstufung einer Stützmauer". Schliesslicht reicht er Vorschläge zu einer Ausgestaltung der Absturzsicherung als Buchenhecke bzw. als vertikales Staketengeländer ein.