Die Verfahrensbeteiligten erhielten mit Verfügung vom 15. März 2019 Gelegenheit, zur eingereichten Projektänderung Stellung zu nehmen. Die Gemeinde stellt mit Eingabe vom 18. März 2019 fest, dass mit der Reduktion der Zaunhöhe auf das für eine Absturzsicherung geforderte Mass von 1,0 m und das Anbringen einer Plexiglasscheibe sowohl den Anliegen des Einsprechers als auch des Rechtsamtes Rechnung getragen RA Nr. 110/2018/158 4