Im Übrigen weise der Zaun eine Höhe von 1,20 m auf. Die Bauherrschaft habe sich bereit erklärt, zwei Zaunlatten zu entfernen, so dass der fertige Zaun 1,0 m über dem fertigen Gartenterrain zu liegen komme. In diesem Sinne mache die Bauherrschaft von einer Projektänderung Gebrauch.