Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs verfügte die Gemeinde am 19. März 2018 die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und wies die Beschwerdegegnerschaft gleichzeitig auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin.2 Daraufhin reichte die Beschwerdegegnerschaft am 28. März 2018 ein nachträgliches Bau- und Ausnahmegesuch ein, wogegen der Beschwerdeführer am 4. Juni 2018 Einsprache erhob.3 Mit Bauentscheid vom 29. Oktober 2018 erteilte die Gemeinde Meikirch dem Vorhaben die Baubewilligung.