c) Parteikosten sind nicht angefallen. RA Nr. 110/2018/157 14 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Hasliberg vom 29. Oktober 2018 sowie die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 18. September 2018 werden bestätigt. 2. Die Beschwerdeführenden haben Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 800.– zu bezahlen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.