h) Mit der streitigen Nebenbestimmung wird im Sinne der Rechtssicherheit klargestellt, dass die vorgesehenen Trennwände im Dachgeschoss gebaut werden und die im Projektänderungsgesuch umschriebene Raumaufteilung und -nutzung umgesetzt und beibehalten werden muss, die Bewilligung also eine Umsetzung ohne die Trennwände bzw. mit anderer Raumaufteilung oder -nutzung nicht einschliesst. Sie schränkt das Bauvorhaben nicht ein, sondern stellt sicher, dass es mit den bewilligten Raumaufteilungen und Nutzungen im Dachgeschoss umgesetzt wird. Mit der angeordneten Grundbuchanmerkung wird das Zweckentfremdungsverbot auch gegenüber Dritten bekannt gegeben.