Im Interesse der Rechtssicherheit kann es sich aufdrängen, im Bewilligungsentscheid mittels einer Nebenbestimmung klarzustellen, dass bestimmte Teile des Projekts nicht ohne Zusatzbewilligung weggelassen oder angepasst werden dürfen. In solchen Fällen kann nämlich mit einer unbelasteten Baubewilligung nicht sichergestellt werden, dass gesetzeskonform gebaut wird. Dies gilt umso mehr, wenn sich der Klärungsbedarf auf Baumassnahmen bezieht, die von aussen nicht erkennbar und daher für die Baupolizeibehörde schwer kontrollierbar sind.