___ sicherzustellen. Die Baubewilligungsbehörde wird, gestützt auf Artikel 29 Absatz 3 BauG, angewiesen, nach Rechtskraft des Bauentscheids, d.h. vor Baubeginn, das Zweckentfremdungsverbot beim Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Interlaken auf Grundstück Hasliberg Nr. C.________ mit dem Wortlaut: 'Zweckentfremdungsverbot Dachgeschoss Betriebsleiterwohnung nach Artikel 29 BauG' anmerken zu lassen."