d) Mit der streitigen Nebenbestimmung wurde angeordnet: "Im Dachgeschoss wird eine Bruttogeschossfläche von maximal 34 m2 bewilligt. Die Abstellräume und der Leerraum dürfen nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Die im Projektänderungsplan vom 5. September 2018 eingetragenen Trennwände müssen zwingend eingebaut werden. Dieses Zweckentfremdungsverbot ist für die Betriebsleiterwohnung auf der Parzelle Nr. C.________ sicherzustellen.