Diese Räume sind so angeordnet, dass sie sich im Bereich der grössten Raumhöhe, d.h. in Firstnähe befinden. Das Zimmer ist gegenüber dem Treppenaufgang unter dem First platziert und wird zu beiden Seiten durch Trennwände begrenzt, hinter denen Abstellräume eingezeichnet sind. In diesen vermindert sich die Raumhöhe mit zunehmender Entfernung 14 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 38-39 N. 15 und 15a RA Nr. 110/2018/157 8