4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet5, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 12. Dezember 2018 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Hasliberg hat am 20. Dezember 2018 eine Stellungnahme eingereicht, in der sie Verständnis für das Anliegen der Beschwerdeführenden äussert. Sie stellt keinen Antrag. Auf Aufforderung des Rechtsamtes hin reichte das AGR am 12. Februar 2019 zusätzliche Unterlagen zu den Akten. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Schlussbemerkungen vom 15. März 2019 halten die Beschwerdeführenden an ihren Anträgen fest. II. Erwägungen