3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 1. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Nebenbestimmung gemäss Ziff. 1 lit. a (Zweckentfremdungsverbot) der Verfügung des AGR vom 18. September 2018.