2. Am 30. August 2018 reichten die Beschwerdeführenden ein Projektänderungsgesuch (Pläne vom 5. September 2018) ein. Nach diesem soll auf die ostseitige Auskragung ab Höhe des Erdgeschosses verzichtet und die Ostwand auf die bestehende Aussenwand aufgesetzt werden. Zudem soll die Treppe vom Ober- ins Dachgeschoss verlegt und die Befensterung angepasst werden.4 Das AGR erklärte das Bauvorhaben mit Verfügung vom 18. September 2018 als zonenkonform. Als Nebenbestimmung verfügte es, im Dachgeschoss werde eine Bruttogeschossfläche von maximal 34 m2 bewilligt. Die Abstellräume und der Leerraum dürften nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.