BauG1 handelt, und die Bescheinigung der Zonenkonformität des Kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) gemäss dessen Verfügung vom 24. April 2018. In letzterer machte das AGR die Auflage, dass das Zweckentfremdungsverbot für Betriebsleiterwohnung und Altenteil auf Parzelle Nr. C.________ durch Eintrag der Anmerkung "Zweckentfremdungsverbot Betriebsleiterwohnung und Altenteil nach Artikel 29 BauG" im Grundbuch sicherzustellen sei. Es wies die Baubewilligungsbehörde an, die Eintragung der Anmerkung nach Rechtskraft des Bauentscheids und vor Baubeginn zu veranlassen.