1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Brienz (BE) vom 26. Oktober 2018 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Beschwerdeführer hat dem Beschwerdegegner die Parteikosten im Betrag von Fr. 5'455.00 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben