d) Die Wegparzelle wird zurzeit offenbar über die Schulter auf die noch nicht überbauten Liegenschaften Brienz Grundbuchblatt Nrn. E.________, F.________, K.________ und L.________ entwässert. Es trifft zwar zu, dass das Bauvorhaben die Wegparzelle nicht umfasst. Wie der Beschwerdeführer aber zu Recht geltend macht, könnte der geplante Schalenstein mit einem Anschlag von 2 cm Auswirkungen auf die 40 Vgl. dazu Stellungnahme zu Baugesuch, Kanalisations- und Entwässerungsanlagen, vom 15. September