Den Vorakten lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdegegner das Dachabwasser der drei Gebäude je in einen Schlammsammler leitet, wo dieses vorgereinigt wird. Anschliessend wird das vorgereinigte Dachabwasser in eine unterirdische Versickerung (Typ b) eingeleitet. Das Terrassenwasser wird direkt über die Schulter zur Versickerung gebracht. Die Verkehrs- und Vorplatzflächen werden über sickerfähige Verbundsteine direkt zur Versickerung gebracht.