"Zuständigkeit für die Erteilung von Gewässerschutzbewilligungen" RA Nr. 110/2018/155 23 nicht überprüft. Diese sind nach der Schweizer Norm SN 592000 (VSA/suissetec, 2012) sowie den Richtlinien des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) für die Versickerung von Regen- und Reinabwasser auszuführen. Die Vorgaben des Generellen Entwässerungsplans (GEP) sind zu berücksichtigen.