b GSchV). Unterschieden werden dabei zwei Typen von Versickerungsanlagen:37 Beim Typ a versickert das Regenabwasser über Bodenpassagen (Versickerungsmulden, flächige Versickerung usw.). Beim Typ b erfolgt die Versickerung ohne Oberbodenpassage (Versickerungsstrang oder Versickerungsgalerie, Versickerungsschacht, Kieskörper innerhalb der Deckschicht). Für nicht verschmutztes Abwasser besteht somit grundsätzlich die Versickerungspflicht.