Anderen betroffenen Miteigentümern sei die Einsprachemöglichkeit verwehrt worden. Zudem entstehe durch die nicht korrekte Entwässerung ein breiteres Abfliessen des Wassers, das gerade im Winter zu Eisbildung führen könne, was wiederum die Sicherheit beeinträchtige. RA Nr. 110/2018/155 21