a) Der Beschwerdeführer macht geltend, aus den Unterlagen sei nicht ersichtlich, wie die Entwässerung der Wegparzelle künftig erfolgen solle. Die Stellungnahme des Fachingenieurbüros zu den Kanalisations- und Entwässerungsanlagen vom 15. September 2017 äussere sich nicht dazu. Die aktuelle Entwässerung der Wegparzelle erfolge entsprechend ihres Gefälles Richtung Osten über die Schulter und versickere regelkonform durch eine Humusschicht. Mit dem Projekt solle dieser Humusstreifen durch einen Belag mit "Creabeton Carena Splitt" ersetzt werden. Dies sei eine unzulässige, nicht regelkonforme Entwässerung.