43.9 dB(A). Der massgebliche Planungswert für die ES II für die akustische Nachtzeit von 45 dB(A) kann an diesem Immissionsort eingehalten werden. Er ist auch bei den weiter entfernten Liegenschaften des Beschwerdeführers mit Sicherheit eingehalten, was nicht bestritten wird. Dass im Rahmen des Vorsorgeprinzips weitere Massnahmen zur Emissionsbegrenzungen möglich wären, mit denen mit relativ geringem Aufwand eine zusätzliche Reduktion der Emissionen erreicht werden könnte, ist weder dargetan noch ersichtlich. 8. Entwässerung Wegparzelle