In der Wohnzone W2P gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) II (Art. 9 Abs. 3 i.V.m. Art. 39 Abs. 1 GBR). Der Planungswert beträgt in der ES II tagsüber 55 dB(A) und nachts 45 dB(A).30 Obwohl die Planungswerte bei einer Aussenaufstellung eingehalten werden konnten, verlegte der Beschwerdegegner mit einer Projektänderung im vorinstanzlichen Verfahren den Standort der Wärmepumpen ins Gebäudeinnere der drei Häuser. Zudem sind schallgedämmte Wetterschutzgitter und ein schallreduzierter Nachtbetrieb vorgesehen. Damit wird dem Vorsorgeprinzip hinreichend Rechnung getragen.