a) Der Beschwerdeführer macht geltend, mangels zweckmässiger Wendemöglichkeiten oder durch Autos verstellte Wendeflächen seien längere Rückwärtsfahrten vieler Fahrzeuge bis zum Wendehammer beim Bahndamm erforderlich, was zu zusätzlicher Lärmbelastung führen werde. Der dem Bauentscheid beigelegte Lärmschutznachweis für Wärmepumpen entspreche nicht dem nach der Projektänderung vorgesehenen Produkt mit