Die dafür mindestens notwendige Breite von 4.00 m ist vorhanden, weisen doch die Parklätze einen Abstand von 1 m zum M.________weg auf, der seinerseits eine Breite von 3.5 m hat. Die Platzverhältnisse zum Ein ‑ und Ausfahren in die Carports und zum Wenden auf den dazugehörigen Wendeplätzen sind ebenfalls genügend gross dimensioniert. Alle Wendeflächen weisen eine Breite von mindestens 4.00 m und eine Tiefe von 5.00 m auf. Da sie der Norm entsprechen, kann mit der Vorinstanz davon ausgegangen werden, dass die Wendeflächen das erforderliche Wendemanöver mit einem Personenwagen problemlos zulassen.