Die vier Parkplätze zwischen Haus Nr. 20 und M.________weg weisen eine Breite von 2.80 m und eine Länge von 5.00 m auf. Gemäss SN 640 291a21 sind die Masse somit normgerecht, wobei die Breite sogar als komfortabel gilt und auch für öffentlich zugängliche Parkplätze genügen würde.22 Gemäss SN 640 291a ist bei senkrechter Parkierung eine mindestens 4.00 m breite Fahrgasse erforderlich.23 Es ist davon auszugehen, dass die Fahrzeuge von den Parkplätzen aus rückwärts auf den M.________weg fahren und wenden. Die dafür mindestens notwendige Breite von 4.00 m ist vorhanden, weisen doch die Parklätze einen Abstand von 1 m zum M.________weg auf, der seinerseits eine Breite von 3.5 m hat.