Dagegen könne kaum vorgegangen werden. Dies führe in Kombination mit der grossen Verkehrsbelastung dazu, dass durch häufiges Rückwärtsfahren die Sicherheit unzulässig beeinträchtigen werde. Die direkt an die Strassenparzelle angrenzenden, engen RA Nr. 110/2018/155 14 und unübersichtlichen Parkplätze würden diese Problematik zusätzlich verschärfen. Die Verkehrssicherheit auf der privaten Erschliessungsstrasse sei nicht gewährleistet.