In seiner Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2018 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. Er hielt insbesondere fest, dass der Beschwerdeführer das Bauprojekt schon weit über ein Jahr verzögert habe und dass der Beschwerdeführer das Bauprojekt bereits mehrmals umgestaltet habe, um den Wünschen des Beschwerdeführers nachzukommen. Zudem reichte der Beschwerdeführer einen Lärmschutznachweis für die Wärmepumpen ein. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und