ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION RA Nr. 110/2018/155 Bern, 21. Februar 2019 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ Beschwerdeführer und Herrn B.________ Beschwerdegegner vertreten durch Herrn Rechtsanwalt C.________ sowie Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Brienz, Gemeindeverwaltung, Postfach 728, 3855 Brienz BE vertreten durch D.________ betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Brienz vom 26. Oktober 2018 (573/40/17; Neubau von drei Wohnhäusern mit je zwei Wohnungen und Autounterstand)