Abstandsvorschriften für Einfriedungen, Hecken, Bäume und Sträucher und dergleichen sieht das Gemeindebaureglement nicht vor. Die vorgesehenen Sträucher haben demnach keinen reglementarischen Abstand einzuhalten. Gemäss den Plänen sollen sie aber nicht näher als 50 cm an die Nachbargrundstücke grenzen. Eine Verletzung von öffentlich-rechtlichen Abstandsvorschriften ist demnach nicht ersichtlich. Die Gemeinde macht in ihrer Stellungnahme zur Projektänderung ebenfalls nicht mehr geltend, die Pflanzungen befänden sich zu nahe an der Grenze.