Auf dieser Grünfläche befinden sich jedoch keine Spielelemente, sondern mehrere Oberlichter mit einer quadratischen Grundform von rund 2x2 m und einer Glaskuppel.11 Zudem wurden in den Plänen von 2017 weitere Lichtkuppeln mit einem Sockel von rund 1.5x1.5 m auf dem Rasenplatz baubewilligt.12 Anlässlich des Augenscheins war für das Rechtsamt ersichtlich, dass sich die Umgebungsfläche zumindest in der Nähe der Stützmauern von der Geometrie her und aufgrund der vorhandenen Oberlichter bzw. Lichtkuppeln nicht als Spielwiese eignet. Der Beschwerdeführer behauptete denn auch nicht, die Fläche würde als solche benützt.13