Gemäss den damaligen Plänen sollte die Spielfläche aus mehreren Spielelementen, einem Rasenspielplatz und einem Badmintonfeld bestehen. Der Spielplatz sollte zwischen den beiden Wohnhäusern auf den von den Mauern abgewandten Seiten gebaut werden.9 In den bewilligten Plänen aus dem Jahr 2017 ist die Umgebung der Wohnhäuser anders dargestellt: Ein eigentlicher 9 Vgl. Plan Nr. 946/1 «Grundriss Erdgeschoss» mit rev. Datum 10. November 1995, bewilligt am 14. Februar 1996 RA Nr. 110/2018/153 8