d) Die Gemeinde bezweifelt, dass die geplanten Sträucher für spielende Kinder einen ausreichenden Schutz bieten. Auf den Parzellen des Beschwerdeführers befindet sich jeweils ein Wohnhaus. Die Wohnhäuser wurden im Jahr 1970 baubewilligt und im Jahr 1996 erstmals saniert. Im Jahr 2017 bewilligte die Gemeinde eine weitere Sanierung bzw. einen weiteren Umbau. Um die Wohnhäuser herum existiert heute kein Spielplatz, obwohl ein solcher in den baubewilligten Plänen von 1996 vorgesehen war. Gemäss den damaligen Plänen sollte die Spielfläche aus mehreren Spielelementen, einem Rasenspielplatz und einem Badmintonfeld bestehen.