4 Vgl. BVR 2012 S. 463 E. 2.2, m.w.H. RA Nr. 110/2018/153 6 rund 1.80 m tiefe Sickermulde an die Mauern an. Die Absturzhöhe betrage daher in gewissen Teilen gegen drei Meter. Eine Absturzsicherung mit einem Zaun sei zwingend nötig.