2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) RA Nr. 110/2018/153 5 nur noch maximal 120 cm über dem bestehenden Terrain der angrenzenden Gemeindeparzelle Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nr. G.________ liegen soll. Im alten Plan war diese östliche Mauerhöhe mit maximal 130 cm angegeben. Die nördliche Umrandungsstützmauer ist unverändert mit einer Maximalhöhe von 120 cm eingezeichnet.