Datum vom 27. Mai 2019 sowie einen neuen Plan «Situation» mit rev. Datum vom 28. Mai 2019 ein. Gemäss den angepassten Plänen und dem neuen Baugesuchsformular soll die Absturzsicherung für die Stützmauern neu in Form von Sträuchern anstatt wie bisher mittels eines Zauns realisiert werden. Die Sträucher sollen sich nicht näher als 50 cm bei der Parzellengrenze befinden und gemäss den Erläuterungen des Beschwerdeführers jeweils um die Mehrhöhe von der Grundstücksgrenze rückversetzt sein. Aus einem Vergleich des alten mit dem revidierten Plan «Umrandungsstützmauern mit Absturzsicherung» ist zudem ersichtlich, dass die Oberkante der östlichen Stützmauer neu