a) Betreffend die Absturzsicherung beabsichtigte der Beschwerdeführer ursprünglich, einen Zaun auf den Mauern zu errichten. Im Beschwerdeverfahren stellte der Beschwerdeführer anlässlich des Augenscheins vom 28. März 2019 eine diesbezügliche Projektänderung in Aussicht. Daraufhin reichte er dem Rechtsamt am 3. Juli 2019 ein neues Baugesuchsformular 1.0 ein, auf dem er das geänderte Vorhaben wie folgt umschreibt: «Projektänderung: Anpassung Ausführung Absturzsicherung, neu mittels Bepflanzung (Sträucher)». Zudem reichte er einen neuen Plan «Umrandungsstützmauern mit Absturzsicherung» mit rev. Datum vom 27. Mai 2019 sowie einen neuen Plan «Situation» mit rev.