8. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 19. November 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Erteilung der Baubewilligung und die Aufhebung der Wiederherstellungsanordnung. Zur Begründung macht er insbesondere geltend, die Mauern würden bereits seit mehr als fünf Jahren bestehen, weshalb die Wiederherstellung nicht mehr verlangt werden könne. Weil eine Wiederherstellung nicht in Frage komme und bei einer Mauer von über 1 m Höhe eine Absturzsicherung zu montieren sei, müsse das Gesuch folglich bewilligt werden.