2. Der Beschwerdeführer reichte bei der Gemeinde am 4. Dezember 2018 eine baupolizeiliche Anzeige ein. Darin führte er aus, die H.________ GmbH, die über ein Baurecht auf der Parzelle der Gemeinde Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nr. F.________ verfüge, baue dort eine Sickerungsanlage. Die Versickerungsgrube unterschreite den Minimalabstand zu seinem Grundstück und beeinträchtige die Stabilität der Stützmauer. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2018 forderte der Beschwerdeführer die Gemeinde auf, umgehend baupolizeilich einzuschreiten.