III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als die Beschwerdegegnerschaft aufgefordert wird, bis zum 31. Mai 2020 entweder im ehemaligen Wohnteil des Gebäudes D.________ (Unterseen Grundbuchblatt Nr. E.________) die Boden- und Wandbeläge sowie die Deckenverkleidung zu entfernen und die entsprechenden Baumaterialien wegzubringen oder aber ein neues Baugesuch für eine landwirtschaftliche Nutzung des ehemaligen Wohnteils einzureichen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Bauentscheid der Gemeinde Unterseen vom 15. Oktober 2018 bestätigt.