a) Zusammenfassend steht fest, dass die Beschwerde insoweit gutgeheissen wird, als weitergehende Massnahme zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bezüglich des Wohnteils (Rückbau des Innenausbaus) angeordnet und dem Beschwerdegegner 2 Gelegenheit zur Einreichung eines Baugesuchs für eine zonenkonforme andere Nutzung eingeräumt wird. Hingegen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in Bezug auf die Umgebungsgestaltung beantragt wird. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren bestehen aus einer Pauschalgebühr. Für besondere Untersuchungen, Gutachten und dergleichen können zusätzliche Gebühren