Falls der Beschwerdegegner 2 fristgerecht ein Baugesuch einreicht, das sich aber als nicht bewilligungsfähig erweist, wäre in jenem Zeitpunkt eine neue Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzusetzen. Sollte sich das Baugesuch für eine zonenkonforme Nutzung als bewilligungsfähig erweisen, wäre zu prüfen, inwieweit Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands noch erforderlich sind. Insoweit ist die Beschwerde gutzuheissen. 3. Kosten